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Völkerrecht im Bild der Anwaltswelt

Jurastudenten aus verschiedenen Ländern lernen ihr Recht. Es ist Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht. Und nur ein Gesetz, das alle Anwälte für alle lehren – das ist das Völkerrecht. Der Zweck dieser Vorlesung besteht darin, zu verstehen, was internationales Recht ist. Zusammenhang des Völkerrechts mit anderen Begriffsbänden. Recht (ius) ist ein allgemeiner Begriff, der alle Rechte der Menschheit umfasst. Das Völkerrecht ist eine Rechtsform (ius). Ein separates Rechtssystem, das parallel zu den nationalen Rechtssystemen existiert. Das nationale Recht ist eine Rechtsform (ius). Jeder Staat hat sein eigenes nationales Recht. Der Begriff „Völkerrecht“. Dieser Satz selbst ist lateinischen Ursprungs und wird als Jus inter gentium geschrieben, was wörtlich übersetzt „Recht zwischen den Völkern“, also internationales Recht, bedeutet. Im antiken Rom wurde zwischen öffentlichem Recht (Jus publicum), Privatrecht (Jus privatum) und Recht zwischen den Völkern (Jus gentium) unterschieden. Im Mittelalter wurde dem Jus gentium die Verknüpfung „inter“ hinzugefügt und es wurde zu „Recht zwischen Völkern“ und dann in „Völkerrecht“ umgewandelt. Die meisten modernen Sprachen beziehen sich auf das Völkerrecht auf diese Weise: international law (Englisch), мiжнародне прав (Ukrainisch) оdroit international (Französisch), derecho internacional (Spanisch).

Иконка канала Роман Мельниченко
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Jurastudenten aus verschiedenen Ländern lernen ihr Recht. Es ist Verwaltungs-, Straf- und Zivilrecht. Und nur ein Gesetz, das alle Anwälte für alle lehren – das ist das Völkerrecht. Der Zweck dieser Vorlesung besteht darin, zu verstehen, was internationales Recht ist. Zusammenhang des Völkerrechts mit anderen Begriffsbänden. Recht (ius) ist ein allgemeiner Begriff, der alle Rechte der Menschheit umfasst. Das Völkerrecht ist eine Rechtsform (ius). Ein separates Rechtssystem, das parallel zu den nationalen Rechtssystemen existiert. Das nationale Recht ist eine Rechtsform (ius). Jeder Staat hat sein eigenes nationales Recht. Der Begriff „Völkerrecht“. Dieser Satz selbst ist lateinischen Ursprungs und wird als Jus inter gentium geschrieben, was wörtlich übersetzt „Recht zwischen den Völkern“, also internationales Recht, bedeutet. Im antiken Rom wurde zwischen öffentlichem Recht (Jus publicum), Privatrecht (Jus privatum) und Recht zwischen den Völkern (Jus gentium) unterschieden. Im Mittelalter wurde dem Jus gentium die Verknüpfung „inter“ hinzugefügt und es wurde zu „Recht zwischen Völkern“ und dann in „Völkerrecht“ umgewandelt. Die meisten modernen Sprachen beziehen sich auf das Völkerrecht auf diese Weise: international law (Englisch), мiжнародне прав (Ukrainisch) оdroit international (Französisch), derecho internacional (Spanisch).

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